Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der „Monteur Pensionen Huber“ GmbH

Josef Huber
Bucherstrasse 45
85290 Geisenfeld – Engelbrechtsmünster
 
  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen von „Monteur Pensionen Huber“.

Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch oder per E-Mail reserviert und von „Monteur Pensionen Huber“ bestätigt worden ist. 

Die Bestätigung durch das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ kann ebenfalls telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind das Unternehmen „Monteur Pension Huber“ und der Gast. 

Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 3 Werktagen ab Rechnungsdatum zu begleichen (Bar, oder per Überweisung auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Firmenkonto). Zwischenzahlungen im monatlichen Zyklus sind möglich.

3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.

Das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern

3.4. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.5. Bei weiterem Zahlungsverzug nach einer schriftlichen Mahnung per Mail, ausgestellt durch „Monteur Pensionen Huber“, wir ein Inkassounternehmen beauftragt den Rechnungsbetrag vom Auftraggeber einzuholen.

3.6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der von dem Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 

Diese beträgt zurzeit 5%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Gastes.

3.7. Das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

  1. Storno- und Rücktrittsbedingungen

4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich per E-Mail und zusätzlich, bei kurzfristiger Stornierung, telefonisch zu erfolgen.

Im Falle einer Stornierung fallen folgende Stornierungsgebühren des gesamten Rechnungsbetrags an:

  • Mehr als 3 Tage vor der Anreise 0%
  • Zwischen 3 und 2 Tage vor der Anreise 30%
  • Innerhalb von 24 Stunden vor der reservierten Buchung 50%
  • Bei Nichtanreise ohne schriftliche Stornierung per Mail 100%

4.2. Sofern zwischen dem Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.

4.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Unternehmen „Monteur Pension Huber“ in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet hat.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4 Ferner ist das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
  • die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Bei berechtigtem Rücktritt des Unternehmens „Monteur Pensionen Huber“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

4.5. Das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

5.1. Der Kunde erwirbt, wenn nichts Anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

5.2. Check in:
Die Zimmer können jeden Wochentag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr bezogen werden.

Zur besseren Disposition wird gebeten, dem Unternehmen die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.

Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. 

Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer am darauf folgenden Tag für weitere Reservierungen freizugeben.

An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

5.3. Check out:
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 10:00 Uhr, so wird eine weitere Übernachtung, zu den vereinbarten Preisen, zu 100% berechnet.

  1. Haftungen

6.1 Der Gast haftet gegenüber dem Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2 Das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird.

6.3 Eine Haftung des Unternehmens „Monteur Pensionen Huber“ bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von mitgebrachten Gegenständen wird ausgeschlossen.

6.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension keine Anzeige macht.

6.5. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Unternehmens „Monteur Pensionen Huber“.

  1. Nachtruhe

    I. Einleitung

    In Anbetracht der Bedürfnisse und Erwartungen sowohl der Gäste als auch der Anwohner und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften, legt Monteur Pension Huber GmbH die folgenden Regeln und Bestimmungen für die Nachtruhe fest.

    II. Definition der Nachtruhe

    Die Nachtruhe bezieht sich auf die Zeitperiode zwischen 22:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens.

    III. Grundsatz der Nachtruhe

    Einhaltung der Nachtruhe: Während der festgelegten Nachtruhezeit ist es den Gästen untersagt, Lärm zu verursachen oder Aktivitäten durchzuführen, die die Ruhe und den Schlaf anderer Gäste oder Anwohner stören könnten.

    Stille in der Pension: Alle Gäste werden gebeten, in den öffentlichen Bereichen der Pension sowie in ihren Zimmern während der Nachtruhezeit die erforderliche Ruhe und Stille zu wahren.

    Verhalten der Gäste: Gäste werden aufgefordert, Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen und Lärmquellen wie laute Musik, Fernseher, Gespräche oder andere störende Aktivitäten auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

    IV. Durchsetzung der Nachtruhe

    Maßnahmen bei Verstößen: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Nachtruhe kann das Management Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Verwarnung des Gastes oder der Beendigung seines Aufenthalts ohne Rückerstattung.

    V. Ausnahmen

    Notfälle: In Notfällen oder unvorhergesehenen Situationen, die eine Ausnahme von der Nachtruhe erfordern, wird das Management angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Ruhe und Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.
    VI. Schlussbestimmungen

    Diese Regelungen zur Nachtruhe gelten für alle Gäste der Pension „Monteur Pension Huber GmbH und sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrags.

    Monteur Pension Huber GmbH behält sich das Recht vor, diese Regeln zur Nachtruhe nach eigenem Ermessen zu aktualisieren oder zu ändern, und solche Änderungen werden den Gästen angemessen mitgeteilt.

    Mit der Buchung und dem Aufenthalt in der Monteur Pension Huber GmbH erklären sich die Gäste ausdrücklich mit diesen Regeln zur Nachtruhe einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten.

  2. Bedingungen für die Nutzung des W-LAN Internetzugangs

Nutzungsvereinbarung

  • Die Nutzung erfolgt durch einloggen in unser WLAN. Die nachfolgend aufgeführte Nutzungsvereinbarung wird akzeptiert.
  • Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Areal der Pension „Monteur Pensionen Huber“ beschränkt. Dabei kann seitens des Unternehmens „Monteur Pensionen Huber“ keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden.
  • Durch die Ausgabe des Codes übernimmt das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der User kein Recht, das Internet Guest-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.
  • Hiermit wird jegliche Haftung, insbesondere für Gewährleistung und Schadenersatz (mit Ausnahme von Vorsatz und Körperschäden), ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder downgeloadeter Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen allfälligen Virenbefall durch Verwendung des Internet Guest-LAN übernommen. Der User nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Internet Guest-LAN ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet.
  • Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt.
  • Ausdrücklich untersagt ist es dem User insbesondere, das Internet Guest-LAN zum Download oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.
  • Jede missbräuchliche Verwendung des Internet Guest-LAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder dem Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.
  • Sollte das Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ durch die Verwendung des Internet Guest-LAN durch den User aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der User verpflichtet, dem Unternehmen „Monteur Pensionen Huber“ diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  • Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Internet Guest-LAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn der Gast sich ins WLAN des Unternehmens „Monteur Pensionen Huber“ einlogge, stimmt er obiger Nutzungsvereinbarung zu.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie der Sitz des Unternehmens „Monteur Pensionen Huber“ ist: Geisenfeld. Gerichtsstand ist: Ingolstadt

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in den Pensionen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Geisenfeld/Engelbrechtsmünster, den 01. März 2019f